Rundschreiben Nr. 2 – 2019

                                                                                                                                                                                                                               22. August 2019

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Landsleute!

 

Unsere Arbeit für Schlesien wird auch in diesem Jahr wieder einige Höhepunkte haben und wir werden uns in der Gemeinschaft mit anderen Landsmannschaften zu Wort melden. Insbesondere müssen wir auch zu der Änderung des Grundgesetzes im Jahr 1990 Stellung nehmen, weil es uns besonders berührt.

 

1. Grundgesetz feiert 70-jähriges Jubiläum

Die Westalliierten gaben den Deutschen im August 1948 den Auftrag, ein Grundgesetz zu erarbeiten, um der staatlichen Ordnung eine Übergangsregelung zu geben. Ein Parlamentarischer Rat, bestehend aus Beauftragten der 10 westlichen Bundesländer legte seinen Entwurf am 12. Mai 1949 den drei Militärgouverneuren der Westzonen zur Genehmigung vor, dem danach in den Landtagen der Länder bis zum 23. Mai 1949 zugestimmt wurde. Seitdem gilt der 23. Mai 1949 als Verfassungstag.

 

Insbesondere ging man von der Einheit Deutschlands aus, was insbesondere in der Präambel zum Ausdruck kam. Deshalb erhielt die Bundesrepublik auch keine Verfassung, sondern ein Grundgesetz. Selbst die UdSSR ging in den ersten Jahren noch von der Einheit Deutschlands aus. Als das Wiedervereinigungsgebot des Grundgesetzes in der deutschen Politik immer mehr ausgehöhlt wurde, vor allem durch den Grundlagenvertrag mit der DDR. - Willy Brandt nannte die Einheit Deutschlands eine Lebenslüge der Nation - , legte die Bayerische Staatsregierung eine Normenkontrollklage in Karlsruhe ein. Das Bundesverfassungsgericht stellte daraufhin 1973 fest dass das Deutsche Reich fortbesteht, mangels Organisationsgewalt ist es nur auf die Bundesrepublik beschränkt. Diese völkerrechtliche Situation blieb bis zum Jahr 1990 bestehen, auch wenn in den Medien stets anderes zu hören war. Die drei Siegermächte hatten am 2. August 1945 Polen und der UdSSR Ostdeutschland nur zur Verwaltung übergeben und konnten das Völkerrecht nicht aufheben. Völkerrechtlich wurde diese Frage erst 1990 mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag und dem Grenzbestätigungsvertrag mit Polen geändert.

 

Geändert wurde damit auch die Lage der in der Heimat verbliebenen Deutschen. War vorher in der Präambel noch von der anzustrebenden Einheit der Deutschen die Rede, heißt es jetzt, die Einheit und Freiheit ist vollendet und das Grundgesetz gilt für das gesamte deutsche Volk. 800 000 Deutsche wurden ausgegrenzt. Sie sind auf eine Duldung ihrer deutschen Staatsangehörigkeit durch Polen angewiesen. Eine vertragliche Absicherung gibt es für sie nicht, ebenso keine vertraglichen Aussagen zu den Vertriebenen.

 

Das Grundgesetz wird in der Welt als freiheitliches Werk wegen seiner Menschenrechte gerühmt. Dem ist zuzustimmen. Es bleibt jedoch ein dunkler Fleck.

 

2. Landesdelegiertenversammlung am 25. Mai 2019 stellt Weichen

Mit einer großen Palette von Maßnahmen konnte Landesvorsitzender Rudi Pawelka vor den Delegierten aufwarten. Er nannte vor allem die im Rundschreiben Nr. 1 – 2019 behandelten Themen, die schwerpunktmäßig die Hochkultur aus Schlesien behandeln. Wir sind froh, immer wieder Referenten zu finden, die unser schlesisches Erbe bewahren helfen. Inzwischen ist unser Tag der Schlesischen Kultur für den 26. Oktober 2019 fest terminiert und in Vorbereitung. Im Mittelpunkt steht dieses Mal Käthe Kruse, die schlesische „Puppenmutter“. Bitte merken Sie sich diesen Termin vor.

 

3. Vorstandswahlen mit einigen Veränderungen

Neu gewählt in den geschäftsführenden Landesvorstand wurden Frau Renate Obst (Dortmund) stellvertretende Vorsitzende, Frau Ruth Welner (Waltrop) Schriftführerin, stellvertretender Schriftführer Helmut Walter Erlebach (Waltrop). Es blieben in ihren Ämtern Rudi Pawelka (Leverkusen) Landesvorsitzender, Hans-Peter Mann (Herne) stellvertretender Landesvorsitzender, Wolfgang Pohlmann (Wuppertal) Landesschatzmeister. Neu gewählt Erwin Gebauer (Hagen), stellvertretender Landesschatzmeister. Als Beisitzer wurden gewählt Norbert Brosat (Schwelm), Josef Drobny (Leverkusen) und Klaus Höhn (Mülheim/Ruhr).

 

Als Bezirksgruppenvorsitzende wurden bestätigt: Frau Helga Solisch (Bad Neuenahr) für Bezirk Köln/Aachen, Norbert Buchmann (Witten) für Bezirk Arnsberg.

Bestätigt wurden ebenso:

Frau Sigrid Seibt (Neuss/Schwelm) als Landesfrauenreferentin, Frau Helga Solisch als Bezirksfrauenreferentin für Köln/Aachen, Frau Ute Grun (Duisburg) Bezirksfrauenreferentin für Düsseldorf, Frau Anneliese Wickel (Hohenlimburg) Bezirksfrauenreferentin für Arnsberg, Frau Barbara Züche M.A. (Minden) als Bezirksfrauenreferentin für Detmold.

 

Als Rechnungsprüfer wurden gewählt, Heinz Paul (Leverkusen) und Norbert Roth (Siegburg). Durch die Kassenprüfung konnte eine geordnete Kassenführung festgestellt werden, so dass der geschäftsführende Landesvorstand ohne Beteiligung der Betroffenen einstimmig entlastet wurde.

 

Der Vorsitzende appellierte abschließend an die Geschlossenheit und verband dies mit dem Aufruf, angesichts der in Zukunft prekären finanziellen Lage um Spenden, damit die Landesgruppe auch künftig ihre Arbeit erfüllen kann.

 

4. Förderung durch die Landesregierung

 

Ende Dezember 2018 wurde der Landeshaushalt NRW durch den Landtag beschlossen. Er sieht eine deutliche Mittelerhöhung für den Kulturbereich nach § 96 BVFG vor. Nachdem die Umsetzung im Ministerium für Kultur und Wissenschaft abgeschlossen ist, wurden dem Landesverband des BdV zunächst Mittel für die Geschäftsstelle zugewiesen für das 2. Halbjahr 2019, aus denen auch eine Referentenstelle finanziert werden kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

Schlesien Glückauf!


Rudi Pawelka

Landesvorsitzender