Rundschreiben Nr. 1 - 2021

                                                                                                                                                                                                                                1. Februar 2021

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Landsleute!

 

Die Corona-Pandemie schränkt unser Leben in der Landsmannschaft ein. Trotzdem hat der Landesvorstand auch in dieser Zeit Aktivitäten entwickelt, über die wir Sie unterrichten möchten. Wann wir unsere Landesdelegiertenversammlung abhalten können, ist abhängig von der Entwicklung der Inzidenzzahlen.

 

1. 100 Jahre Volksabstimmung in Oberschlesien.

Dieses Jubiläum ist für jeden Schlesier ein Ereignis, das besondere Beachtung finden muss. In der BdV-Zeitung „Deutsche Umschau“ habe ich in der nächsten Ausgabe eine Abhandlung verfasst, die die Geschehnisse von 1919 – 1921 zusammenfasst. Jeder sollte über die Kämpfe informiert sein, vor allem auch über die Leiden der Oberschlesier im Abwehrkampf gegen polnische Gewalt.

Hier sollten wir uns bei der Aufarbeitung streng an der Wahrheit orientieren. Leider findet sich dies in der Jubiläumsschrift der Bundeslandsmannschaft nicht wieder. Ich will mich in meiner Kritik nur auf die Volksabstimmung beschränken, obwohl auch an anderen Stellen Richtigstellungen nötig wären.

So wird auf Seite 13 festgestellt, dass nur durch den britischen Premierminister David Lloyd George die Alliierten dazu gebracht wurden, abweichend vom Vertragsentwurf von Versailles, eine Volksabstimmung in Oberschlesien zuzulassen (hier zur Seite 13). Unterschlagen wird dabei der mutige Einsatz der Oberschlesier, die in gewaltigen Demonstrationen für den Verbleib an Deutschland eintraten. Hiermit war die polnische Lüge widerlegt, in Oberschlesien siedelten nur Polen. Dies brachte die Alliierten zu der Entscheidung, eine Volksabstimmung zu fordern. Ohne diesen Hintergrund wären die Siegermächte auch nicht umgeschwenkt und hätte der britische Premier bei seinem Eintreten für das Selbstbestimmungsrecht keinen Erfolg gehabt

Falsch ist die Behauptung, die Abstimmung betraf Oberschlesien. Es handelte sich nur um ein Teilgebiet in Oberschlesien. Ausgenommen wurden auf polnische Intervention 3 ½ Landkreise, nämlich die Landkreise Neiße, Grottkau, Falkenberg und der westliche Kreis Neustadt. Auch das Hultschiner Ländchen, der südliche Teil des Kreises Ratibor, war schon vorher ohne Abstimmung, der Tschechei zugeschlagen worden. Hätte ganz Oberschlesien abstimmen können, wäre das Ergebnis für Deutschland sicher 10 % höher gewesen, da ein wahrnehmbarer Anteil polnischer Bevölkerung dort nicht vorhanden war. Dies sollte nicht leichtfertig verschwiegen werden, denn es beschädigt das Geschichtsbild.

Falsch ist auch die Behauptung, über die endgültige Teilung Oberschlesiens wurde 1922 entschieden. Richtig ist, die Entscheidung durch den Völkerbundrat erfolgte am 12. Oktober 1921 und wurde am 15. Juni 1922 vollzogen. Verniedlichend ist die Aussage, die über drei Jahre andauernden Spannungen wären in bewaffnete Kämpfe gemündet. Richtig ist, dass bewaffnete Auseinandersetzungen am 17./18. August 1919 begannen und im Mai 1921 endeten. Man sollte auch nicht verschweigen, dass die polnische 2. Armee aus Sosmowitz in das deutsche Oberschlesien zweimal einmarschierte. Mit schwerer Bewaffnung (Panzer, Minenwerfer, Geschütze) drangen sie bis zum Annaberg vor. Von „polnischen Aufständen“ kann deshalb nicht die Rede sein. Es waren Überfälle auf einen anderen Staat.

Eine Festschrift sollte von sachkundigen Autoren verfasst werden. Ich füge dem Rundschreiben meine Abhandlung für die „Deutsche Umschau“ bei und veröffentliche sie hier auf der Startseite unserer Homepage. 

 

2. Gedenken an Fluch und Vertreibung am 20. Juni

Auch wenn die Termine für andere Veranstaltungen noch unsicher sind, das Gedenken am Vertriebenengedenktag ist so gut wie sicher. Es wird wiederum an der zentralen Gedenkstätte auf Schloss Burg stattfinden. Wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, konnten wir ein Faltblatt mit den wichtigsten Fakten über Flucht und Vertreibung herausgeben. Diese Information liegt schon bald in der Gedenkstätte, soll aber insbesondere an viele Schulen des Landes verschickt werden. Das druckfähige Faltblatt finden Sie auch auf der Startseite dieser Homepage.

 

3. Deutsche Umschau als Informationsorgan

In diesem Rundschreiben habe ich mehrfach auf die „Deutsche Umschau“ hingewiesen. In diesem Organ des BdV nehme ich auch stets aktuelle Informationen über deutsche Minderheiten in den Vertreibungsgebieten auf. Bisher waren die Ukraine, Tschechien, Polen, Russland, Ungarn, Rumänien und die Slowakei aufgenommen worden. Sie können sich auf der BdV-Geschäftsstelle (Frau Eichmann, Telefon: 0211 350361) über den möglichen Bezug informieren.


4. Weitere Planungen für 2021 

Der BdV hat für das 1. Halbjahr zwei schlesische Themen seitens des Ministeriums als förderungswürdig anerkannt bekommen (Volksabstimmung in Oberschlesien und 75. Todestag von Gerhart Hauptmann am 5.6.1946). Soweit die Pandemielage es zulässt, wird dies durchgeführt, zeitgerecht wird dazu eingeladen.

Die Landsmannschaft Schlesien hat unter den gleichen Voraussetzungen vor, den Kreisauer Kreis in einer Veranstaltung zu würdigen.

Im Herbst soll dann eine Fahrt nach Schlesien stattfinden, vorausgesetzt die Situation lässt dies zu.


Ich grüße Sie herzlichst

Schlesien Glückauf!


Rudi Pawelka

Landesvorsitzender